Corona Infos
Stand: 03.04.2022
Mit der neuen, ab heute gültigen, Coronaschtzverordnung NRW gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr für unsere Anlage und Sportangebote. Die Maskenpflicht entfällt.
Stand: 04.03.2022
Mit der neuen, ab heute gültigen, Coronaschtzverordnung NRW gilt sowohl für Sporttreibende als auch für Zuschauer Drinnen sowie im Freien die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Entsprechende Nachweise und ein Identitätsnachweis sind immer mit zu führen.
Stand: 13.01.2022
Seit heute gilt wieder eine neue Coronaschutzverordnung. Der nachfolgenden Grafik des Landessportbundes könnt ihr die einzelnen Regeln, die auch uns betreffen, übersichtlich entnehmen.
Abweichend hiervon gilt bei uns weiterhin, dass der
Trainingsbetrieb unter Ausschluß der Öffentlichkeit
(also auch ohne Eltern und Besucher) stattfindet. Das Tor zum Sportplatz wird während des Trainingsbetrieb wieder abgeschlossen.
Beim Eltern-Kind-Turnen gilt für die Erwachsenen durchgängig die Pflicht zum Tragen einer Maske!!!
Die Stadt Erftstadt hat zur Umsetzung der CoronaSchVO im Sport ab dem 13.01.2022 folgendes festgelegt:
- Auf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung kann während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
- Die gemeinsame Sportausübung im Freien (einschließlich Wettkampf und Training) darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden. Dies gilt somit auch für Zuschauer*innen.
- Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen (einschließlich Wettkampf und Training) darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen offiziellen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für Zuschauer*innen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
- Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen, die für das sportliche Angebot tätig sind (z.B. Trainer) und dabei Kontakt mit Nutzer*innen des Angebotes Kontakt haben, müssen immunisiert oder getestet sein. Nicht immunisierte Personen müssen über einen offiziellen negativen Testnachweis verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen. Wer während der Ausübung keine Maske tragen kann, benötigt zur Ausführung der Tätigkeit einen offiziellen negativen PCR-Testnachweis. Abweichend hiervon halten sich unsere Trainer im Breitensport auch an die 2Gplus-Regel, weil sie gemeinsam mit euch in Innenräumen trainieren.
- Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind bei allen Personen von den für das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen. Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Personen, die den erforderlichen Nachweis und den Identitätsnachweis nicht vorzeigen können, sind von den für das Angebot verantwortlichen Personen vom Angebot auszuschließen.
Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
Immunisierten Personen gleichgestellt sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und bis zum Ablauf des 16. Januars auch Schülerinnen und Schüler von 16 und 17 Jahren, wenn Sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Außerdem immunisierten Personen gleichgestellt sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
Als getestete Person gilt, wer ein offiziell bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder ein offiziell bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügt.
Über eine wirksame Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) verfügt, wer als geimpfte Person zusätzlich eine weitere (i.d.R. dritte) Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat.
Stand: 20.08.2021
Ab sofort gilt wieder eine neue Corona-Verordnung und diese sieht keine Rückverfolgbarkeit sowie keine Testungen für Sport draußen vor.
Für Sport in Innenräumen gilt „3G“ (geimpft, getestet, genesen), wenn die Inzidenz wie aktuell im Rhein-Erft-Kreis, über 35 liegt. Hier gilt auch bis zum Platz, an dem man Sport betreibt Maskenpflicht.
Generelle Maskenpflicht nach wie vor im Vereinsheim! Maskenpflicht im Außenbereich gilt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie z.B. in Warteschlangen am Verkaufscontainer.
Stand: 27.05.2021
Liebe Mitglieder des SV Erfa 09 e.V. Gymnich,
wir freuen uns, dass die 7-Tages Inzidenz die Wiederaufnahme eines eingeschränkten Trainingsbetriebes unter Einhaltung der aktuellen Vorgaben zur Durchführung von Trainings auf den Sportanlagen in Gymnich und Herrig ab sofort wieder ermöglicht. Details hierzu erhaltet ihr über die jeweiligen Abteilungsleiter bzw. Trainer.
Mit sportlichen Grüßen
der geschäftsführende Vorstand des SV Erfa 09 e.V. Gymnich
Stand: 10.04.2021
Liebe Mitglieder des SV Erfa 09 e.V. Gymnich,
der geschäftsführende Vorstand des SV Erfa 09 e.V. Gymnich hat sich vor dem Hintergrund der inzwischen wieder hohen 7-Tages Inzidenz bei Covid 19 dazu entschlossen, den Trainingsbetrieb auf den Sportanlagen in Gymnich und Herrig ab sofort bis auf weiteres ruhen zu lassen. Auch wenn die aktuellen Regelungen der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügungen der zuständigen örtlichen Behörden ein Training unter erheblichen restriktiven Bedingungen zuließen, halten wir aus Risikogründen
derzeit einen Trainingsbetrieb für nicht vertretbar. Ständig neue Interpretationen der maßgeblichen Stellen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für den Trainingsbetrieb lassen einen verantwortlichen Umgang mit der Situation unserer Meinung nicht mehr zu.
Im Interesse des Sports bedauern wir diese Entscheidung, aus Fürsorge gegenüber unseren Mitgliedern halten wir sie jedoch für zwingend notwendig.
Mit sportlichen Grüßen
der geschäftsführende Vorstand des SV Erfa 09 e.V. Gymnich
Stand: 25.02.2021
Liebe Mitglieder des SV Erfa 09 e.V. Gymnich,
der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist nach wie vor unzulässig. Zulässig ist jedoch auf unserer Anlage die Ausübung von Sport allein oder zu zweit. Dies gilt für unsere Seniorenspieler im Ligaspielbetrieb und unsere Footballer. Voraussetzung bei der Sportausübung ist jedoch, dass dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten wird.
Unter Einhaltung unserer aktuellen Vorgaben zur Durchführung von Trainings können o.g. Sportler den Sport wieder aufnehmen.
Wir hoffen, dass weitere Lockerungen es bald auch zulassen, den Trainingsbetrieb auszuweiten. Über Änderungen/Neuigkeiten werden wir euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten!
Bleibt gesund!
Sportliche Grüße
der Vorstand des SV Erfa 09 e.V. Gymnich
Stand: 30.10.2020
Liebe Mitglieder des SV Erfa 09 e.V. Gymnich,
wie Bund und Länder am Mittwoch einheitlich beschlossen haben, muss der Freizeit- und Amateursport ab Montag eingestellt sowie alle privaten und öffentlichen Sportstätten geschlossen werden. Dies gilt zunächst bis Ende November.
Dem entsprechend schließen wir ab Samstag 31.10.2020 alle unsere Trainingsstätten und stellen sämtliche Trainings und Kurse ein.
Wir bedauern genauso wie ihr, dass wir auf den gemeinsamen Sport in den nächsten Wochen verzichten müssen. In dieser besonderen Situation müssen wir alle aber jetzt unser Möglichstes tun um uns gegenseitig zu schützen und die Infektionslage unter Kontrolle zu bringen.
Über Änderungen/Neuigkeiten werden wir euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten!
In der Hoffnung, dass wir uns dieses Jahr nochmal auf dem Sportplatz sehen senden wir
Sportliche Grüße
der Vorstand des SV Erfa 09 e.V. Gymnich